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Erscheinungsformen

„Die individuellen Förderbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern erstrecken sich vor allem auf die Entwicklungsbereiche Emotionen und soziales Handeln sowie Motorik und Wahrnehmung, Denken und Lernstrategien und Kommunikation und Spra­che.“

(LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, S. 10)

Die hier dargestellten Erscheinungsformen stellen eine exemplarische Auswahl zur Verdeutlichung dar, die je nach Schülerin oder Schüler natürlich nicht vollumfänglich und nicht in gleichem Ausmaß auftreten, sondern individuell recht unterschiedlich ausgeprägt sein können.

In der folgenden Übersicht werden daher nur mögliche Erscheinungsformen von emotional-sozialen Beeinträchtigungen in den angesprochenen Entwicklungsbereichen dargestellt. Sie können als erste Orientierung zur Einschätzung eines vermuteten Förderbedarfs esE dienen.

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es daher nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, die als Basis für die Gestaltung von kompetenzorientiertem Unterricht dienen.

 

 

Kommunikation und Sprache

Denken und Lernstrategien

Motorik und Wahrnehmung

Emotionen und soziales Handeln

 

 

 

Exkurs: Abgrenzung zu psychiatrischen Erkrankungen

 

Psychiatrische Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern wie bspw.  Depressionen, Angst-, Zwangs-, Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline) oder Schizophrenien können, müssen aber nicht in der Schule in Erscheinung treten.

Sie führen deshalb nicht zwangsläufig zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich esE.

Daher kann eine psychiatrische Diagnose die Grundlage für einen besonderen schulischen Förderbedarf darstellen (Schnittmenge beider Bereiche), es gibt jedoch auch emotional-soziale Entwicklungsstörungen, denen keine medizinisch-psychiatrische Diagnose zu Grunde liegt.

 

Falls auf Basis einer fachärztlichen Diagnose ein sonderpädagogischer Förderbedarf esE festgestellt wird, können die Lehrkräfte keine psychiatrisch-therapeutischen Aufgaben übernehmen. Stattdessen unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler durch pädagogisch-didaktische Zuwendung.