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Häufig gestellte Fragen von Lehrkräften

 

Fragen sind ohne Priorisierung sortiert.

 

 

 

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie schnell herausfinden, ob es in Ihrer Nähe eine entsprechende Schule gibt.


 

Eine Anrechnungsstunde führt zu einer Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte und kompensiert den ggf. erforderlichen erheblichen Mehraufwand außerhalb des Unterrichts, wie z. B. nötige Absprachen mit weiteren Beteiligten. Gewährte Anrechnungsstunden können ausschließlich durch die unterrichtende Lehrkraft bzw. unterrichtenden Lehrkräfte beansprucht werden.

Eine Budgetstunde bezieht sich auf den Unterricht und ermöglicht behinderungsspezifische Unterstützungsmaßnahmen als Einzelmaßnahme für die Schülerin bzw. den Schüler. So kann die zugewiesene Budgetstunde z. B. dazu verwendet werden, die Klasse zu teilen, so dass eine kleinere Lerngruppe entsteht. Wie bei der Unterrichtspflichtzeit umfassen gewährte Budgetstunden auch die Unterrichtsvorbereitung, insbesondere die Adaption von Unterrichtsmaterialien, die zeitliche Einbindung bei Leistungserhebungen und die Korrekturzeiten.

Im Bescheid finden Sie nähere Angaben dazu, wie die zugewiesenen Ressourcen zu verwenden sind.

(vgl. KMS VI.4-BS9306.0/5/2 vom 07.11.2018)


 

Über die zugewiesenen Ressourcen ist jährlich ein Verwendungsnachweis zu führen und fristgerecht einzureichen. Den Link zum entsprechenden Formular finden Sie im Bescheid.


 

Obwohl die Bezeichnungen ähnlich klingen, handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Tätigkeitsbereiche.

Die Tätigkeit der Ansprechpartner/in für Inklusion an den Schulen ist auf Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Umfeld ausgerichtet. Als übergeordnete Kontaktpersonen stehen ihnen die Ansprechpartner/in für Inklusion auf Regierungs- bzw. MB-Ebene zur Verfügung.

Im Gegensatz dazu stellen die Inklusionsbeauftragte/n nach § 181 SGB IX die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen dar. Ihre Tätigkeitsbereiche erstrecken sich folglich auf schwerbehindertes (Schul-)Personal.


 

Bis zum 31. Januar des jeweiligen Schuljahres.


 

Nein, da die Empfehlung vom MSD tatsächlich nur eine Empfehlung ist, können die tatsächlichen Stunden, die der Schule zugeteilt werden, von den Empfehlungen des MSD abweichen.


 

Nein, der Antrag auf Anrechnungs- und/oder Budgetstunden im Rahmen der Einzelinklusion muss jedes Schuljahr neu gestellt werden. Auch die Anzahl der zugewiesenen Stunden kann jedes Schuljahr variieren.


 

In der Regel sollten nur Stunden durch die Schule beantragt werden, die dann auch tatsächlich für die Schülerin bzw. den Schüler verwendet werden können. Sollte es während des Schuljahres aufgrund von Krankheit o. Ä. zu Änderungen kommen, muss dies mit der Schulaufsicht abgesprochen werden


 

Nein, die Stunden, die vom MSD empfohlen werden, sind das Maximum, was beantragt werden kann.


 

Besuchen Sie zu einer ersten Orientierung das Portal Inklusion in der beruflichen Bildung. Dort finden Sie Informationen zu Möglichkeiten zur Unterstützung für alle Förderbedarfe.

Wichtig ist natürlich stets auch ein Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler, der unter Umständen schon Vorerfahrungen aus den Vorgängerschulen mitbringt.

Eine Absprache mit dem Ansprechpartner für Inklusion an der Schule ist zudem sinnvoll.


 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat hierzu am 08.03.2021 zu einer Anfrage an die Staatsregierung Stellung genommen.


 

Basis für die Anträge ist die Empfehlung des MSD, jedoch können in Klassen mit mehreren Schülerinnen und Schülern mit gleichem Förderschwerpunkt höchstens 4 Stunden je Klasse genehmigt werden.