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Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.

Erste Indikatoren, die sich im Unterricht zeigen, sind:

Störgeräusche

  • empfindlich bei Lautstärke
  • können Geräuschquellen nicht orten
  • leicht durch Nebengeräusche ablenkbar; Unterscheidung zwischen Nutz- und Störschall extrem anstrengend
  • reduziertes Sprachverständnis
  • bei Störgeräuschen: Hohe eigene Lärmproduktion

Körperhaltung

  • unsichere Raumorientierung
  • fehlende Körperspannung, Koordinationsstörungen

Verhalten

  • der / die Beeinträchtigte reagiert nicht auf Ansprache
  • wenig Selbststeuerung / schwieriges Verhalten
  • häufige Konflikte
  • unstrukturierte Arbeitshaltung
  • schneller Konzentrationsabbau, rasche Ermüdung
  • starke visuelle Orientierung
  • der / die Beeinträchtigte spricht selbst sehr laut
  • wirken verloren und „isoliert“
  • wirken unkonzentriert

Sprache

  • unvollständig Wahrgenommenes muss ergänzt und kombiniert werden
  • häufige Missverständnisse
  • häufiges Nachfragen
  • auditive Merkfähigkeit ist eingeschränkt
  • eingeschränktes Aufgabenverständnis
  • Anweisungen der Lehrkraft werden nicht sofort befolgt, stattdessen: Orientierung am Sitznachbarn / an der Sitznachbarin
  • bessere Leistung in der Einzelsituation / Kleingruppe  als in der Klasse
  • unsicherer Wortschatz und Satzbau
  • häufig komorbid: Lese- und / oder Rechtschreibstörung

Fachärztliche Diagnosestellung und Pädagogisch Audiologische Beratungsstellen

Die medizinisch-audiologische Diagnostik muss durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt, z. B. für den Fachbereich Hals-Nasen-Ohren (HNO), oder in einer Fachklinik erfolgen.

Daneben sind die Pädagogisch Audiologischen Beratungsstellen an den Förderzentren, Förderschwerpunkt Hören, die ersten Ansprechpartner für Personen mit Hörschädigung bzw. bereits zur Abklärung bei Verdacht auf Bestehen einer Hörschädigung. Die fachmedizinische Untersuchung wird dadurch allerdings, wie oben bereits erwähnt, nicht ersetzt.

Die auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) ist häufig nicht ganz einfach von einer Aufmerksamkeitsstörung zu unterscheiden. Hier muss eine Diagnostik durch eine Pädaudiologin bzw. durch einen Pädaudiologen erfolgen.

Beratung durch den MSD-H

Die diagnostische Arbeit des MSD-H richtet sich auf die Förderplanung. Ziel ist das Aufzeigen des Förderbedarfs, ggf. individueller Förderziele sowie die Entwicklung von Umsetzungsstrategien.

  • Solange (noch) keine fachärztliche Diagnose vorliegt, können zunächst die schulartspezifischen Beratungsdienste und i. d. R. die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste des regional zuständigen Förderzentrums zur Unterstützung hingezogen werden. Das multiprofessionelle Team der Schule im Bereich Inklusion kann bereits erste Bereiche eines möglichen Settings andenken. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen können und sollten immer erfolgen und bedürfen keiner Genehmigung (wie das z. B. bei Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs oder des Notenschutzes der Fall wäre).
  • Nach der fachärztlichen Diagnosestellung kann der MSD-H zur Beratung angefordert werden. Durch Gespräche mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern, ggf. auch mit einem in der Sekundarstufe I betreuenden MSD-H und aufgrund (fach-)ärztlicher Befunde sammelt er zunächst förderdiagnostische Informationen.

Auf dieser Basis werden im Anschluss zusammen mit allen am schulischen Prozess beteiligten Personen (multiprofessionelles Team) Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung des Förderbedarfs erörtert.

Vom zuständigen MSD-H wird eine Stellungnahme zum Förderbedarf angefertigt. Hierzu erfolgt ein persönliches Kennenlernen der Schülerin bzw. des Schülers, sofern diese nicht schon aus der Zubringerschule bekannt sind. Die Stellungnahme geht auch auf etwaige Besonderheiten des Schultyps ein (z. B. duale Ausbildung, fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule), siehe auch Good-Practice-Beispiele.

So ist etwa die fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule (FOS 11) als Vollzeitpraktikum über ein rechnerisches halbes Jahr angelegt und wird zumeist in externen Betrieben abgeleistet. Der Ort und die Bedingungen sind wichtige Betrachtungspunkte durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Zielschule, welche die betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten kennen.

Genauso werden aber auch die Praktikumsbetriebe von Berufsfachschulen und die dualen Partner der Berufsschulen (Ausbildungsbetriebe) in das Setting einbezogen.

Die Sensibilisierung der schulexternen Partnerinnen und Partner in den Betrieben durch Mitglieder des multiprofessionellen Teams ist eine wichtige und oft nicht einfache Aufgabe. Der Integrationsfachdienst unterstützt beratend bei der Ausstattung von Praktikums- und Arbeitsplätzen.

 

Die Stellungnahme des MSD-H geht auf einzelne Problematiken und Schwierigkeiten ein, die aus der Hörschädigung resultieren und gibt daraufhin konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Unterstützung. Für diese Förderung können beteiligten Lehrkräfte Anrechnungs- und/oder Budgetstunden auf Antrag erhalten.

Links

 

Honka, M. (2016). Unterstützung durch den mobilen sonderpädagogischen Dienst – Förderschwerpunkt Hören – aus Sicht der betreuten Schülerinnen und Schüler. München

Aufgabenbereich Diagnostik