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Förderbedarf / Ziele / Maßnahmen

In der Regel übernimmt die inkludierende Schule die Vorschläge des jeweils zuständigen MSD aus dessen Stellungnahme in die geplanten Fördermaßnahmen für die Schülerin bzw. den Schüler. Es können Konkretisierungen in der Umsetzung und auch weitere Maßnahmen je nach Förderschwerpunkt oder Arbeitsfeld der Sonderpädagogik ergänzt werden.

Die geplanten Fördermaßnahmen kommen als Anlage z. B. in den Antrag auf zusätzliche Anrechnungs- und / oder Budgetstunden für die Einzelinklusion. Dieser wird über die übergeordnete Dienststelle (Regierung bzw. bei der Beruflichen Oberschule MB-Dienststelle) an die dafür bayernweit zuständige Stelle bei der Regierung von Oberfranken weitergeleitet.

Die folgende Übersicht dient dazu, einen knappen Überblick über die Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen und die Prozesse darzustellen.

In der Sidebar finden Sie zusätzlich ein Good-Practice-Beispiel. Die Übersicht soll dem Kollegium eine Hilfestellung bieten, welche Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf infrage kommen und an welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner man sich wenden kann. 

Um wen geht es?

Schülerinnen und Schüler

mit sonderpädagogischem Förderbedarf

evtl. zusätzlich mit einer

Lese- und / oder

Rechtschreibstörung

Schülerinnen und Schüler

mit einer Lese- und / oder Rechtschreibstörung

     

Wer ist zuständig an der Schule?

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für Inklusion

an der jeweiligen Schule

Schulpsychologin / Schulpsychologe

der jeweiligen Schule

 

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dazu?

 

§§ 35f BaySchO

Die beiden Paragraphen regeln die Zuständigkeit bzw. das Verfahren bei Maßnahmen im Rahmen von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.

 

KMS VI.4-BS9306.0/5/2 vom 07.11.2018  PDF

Dieses kultusministerielle Schreiben enthält Regelungen zur Vergabe von Anrechnungs- und /oder Budgetstunden im Rahmen der Einzelinklusion an beruflichen Schulen

 §§ 35f BaylllSchO

§§ 35f BaySchO

Die beiden Paragraphen regeln die Zuständigkeit bzw. das Verfahren bei Maßnahmen im Rahmen von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. _

 

Die Schule erhält in diesem Fall weder Anrechnungs- noch Budgetstunden. Ein exemplarisches Ablaufschema zum Antragsverfahren finden Sie hier: PDF