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Förderbedarf

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung (gE) macht 16 % aller Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf aus.

Die KMK hat (Konferenz der Kultusminister) im März 2021 das Ziel formuliert, einen erfolgreichen und angemessenen Übergang für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE zu ermöglichen und die Anschlussfähigkeit zu erhöhen. Hauptmaßnahme soll der Ausbau inklusiver Bildungsangebote sein, da Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE bislang in den allgemeinbildenden Schulen deutlich unterrepräsentiert sind.

In eben dieser Absicht der Erhöhung der Anschlussfähigkeit wurde im Schuljahr 2020/21 der Schulversuch „schulisches Berufsvorbereitungsjahr inklusiv“ (BVJ/s-i) an der Städtischen Berufsschule für Lagerlogistik, Groß- und Außenhandel in München pilothaft gestartet. Eine genaue Beschreibung ist unter „Good-Practice-Beispiele“ zu finden

Links

KMK-Empfehlung zum sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Fördermaßnahmen konkret! Eine Handreichung für pädagogische Fachkräfte zur Entwicklung von Fördermaßnahmen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) _

Handreichung für die berufliche Bildung junger Menschen mit Behinderung (Sachsen)

Sonderpädagogissche Förderung im gemeinsamen Unterricht (Sachsen)

MSD Konkret 3