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Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfs

Im Sinne einer ressourcenorientierten Förderdiagnostik geht es nicht darum, den Fokus ausschließlich auf Auffälligkeiten zu richten. Vielmehr müssen bei der Beobachtung auch Stärken, Interessen und Entwicklungspotenziale wahrgenommen werden, an denen Fördermaßnahmen ansetzen können.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind die

  • fachärztliche Diagnosestellung und
  • Beratung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst mit der Fachexpertise Autismus (MSD-A) unter Einbezug förderdiagnostischer Erkenntnisse.

Fachärztliche Diagnosestellung

Die Diagnose „Autismus“ wird ausschließlich durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt (i. d. R. im Fachbereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie) gestellt.

Beratung durch den MSD-A

Die diagnostische Arbeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes mit der Fachexpertise Autismus (MSD-A) richtet sich auf die Förderplanung. Ziel ist das Aufzeigen von Förderzielen sowie die Entwicklung von Umsetzungsstrategien.

  • Solange (noch) keine fachärztliche Diagnose vorliegt, können zunächst die schulartspezifischen Beratungsdienste und i. d. R. die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste des regional zuständigen Förderzentrums zur Unterstützung hingezogen werden. Das multiprofessionelle Team der Schule im Bereich Inklusion kann bereits erste Bereiche eines möglichen Settings andenken. Zudem leisten örtliche Autismuskompetenzzentren als Fachdienste Beratung.
  • Nach der fachärztlichen Diagnosestellung kann der MSD-A zur Beratung angefordert werden. Durch Beobachtung des Verhaltens der bzw. des Jugendlichen sammelt er dann zunächst förderdiagnostische Informationen.

Auf dieser Basis werden im Anschluss zusammen mit allen am schulischen Prozess beteiligten Personen (multiprofessionelles Team) Strategien sowohl für die kognitive als auch für die sozial-emotionale Entwicklungsförderung in der Schule entwickelt.

Vertiefende bzw. weiterführende Informationen liefert der Infobrief A7 des MSD-A.

Vom zuständigen MSD-A wird eine Stellungnahme zum Förderbedarf angefertigt. In der Regel findet hierzu ein persönliches Kennenlernen durch Unterrichtsbeobachtung oder Praktikumsbesuch statt, sofern diese nicht schon aus der Zubringerschule oder der Aktenlage bekannt sind. Auch kann auf Beobachtungen von Lehrkräften und Fachpersonal (Beratungslehrer, Schulpsychologen, ...) zurückgegriffen werden.

Die Stellungnahme geht auch auf etwaige Besonderheiten des Schultyps ein (z. B. duale Ausbildung, fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule).

So ist etwa die fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe einer Fachoberschule (FOS 11) als Vollzeitpraktikum über ein rechnerisches halbes Jahr angelegt und wird zumeist in externen Betrieben abgeleistet. Der Ort und die Bedingungen sind wichtiger Betrachtungspunkt durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Zielschule, welche die betrieblichen Gegebenheiten und Möglichkeiten kennen.

Genauso werden aber auch die Praktikumsbetriebe von Berufsfachschulen und die dualen Partner der Berufsschulen (Ausbildungsbetriebe) in das Setting einbezogen.

Die Sensibilisierung der schulexternen Partnerinnen und Partner in den Betrieben durch Mitglieder des multiprofessionellen Teams ist eine wichtige und oft nicht einfache Aufgabe.  Hier kann das örtliche Autismuskompetenzzentrum vermitteln und durch Aufklärung im Betrieb unterstützen.

Die Stellungnahme des MSD-A geht auf einzelne Problemlagen und Schwierigkeiten ein, die aus der Autismus-Spektrum-Störung resultieren und gibt daraufhin konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Unterstützung. Für diese Unterstützung wird oft eine Kompensation des Mehraufwandes der beteiligten Lehrkräfte in Form von Anrechnungs- und / oder Budgetstunden für die individuelle Förderung z. B. durch Reflexionsgespräche vom MSD-A vorgeschlagen.