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Förderbedarf

Der Mensch ist ein soziales Wesen. Bis an sein Lebensende ist es deshalb für ihn wichtig, mit seinem sozialen Umfeld in Kontakt treten und sich ausdrücken zu können. Die Sprache ist dazu eines der wichtigsten Mittel.

15 % aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund weisen allerdings sprachliche Beeinträchtigungen auf (Quelle: Förderschwerpunkt Sprache - Inklusionsdidaktische Lehrbausteine - LMU München (uni-muenchen.de); abgerufen am 13.10.22 um 13:54 Uhr). Dabei handelt es sich in der Regel um Spracherwerbsstörungen, gekennzeichnet durch Probleme bei der Aussprache, beim Wortschatz oder auch bei der Grammatik. Daneben gibt es die sogenannten Redeflussstörungen.

In der Folge kommen häufig noch Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben dazu.

All das kann zu weitreichenderen Lernschwierigkeiten führen und damit zu Frustrationen, so dass zumeist das Selbstbewusstsein leidet und unter Umständen erhebliche negative emotionale und soziale Schulerfahrungen gemacht werden können.

Andererseits erfahren Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen deshalb schon möglichst früh in ihren Bildungsbiographien Unterstützung:

  • So gibt es zum einen die Möglichkeit der heilpädagogischen Frühförderung durch eine Logopädin oder einen Logopäden noch im Vorschulalter oder innerhalb einer schulvorbereitenden Einrichtung. Es kann aber auch Mobile sonderpädagogische Hilfe in Anspruch genommen werden. Genauere Informationen hierzu finden sich im BayEUG Art. 22.

Betroffene durchlaufen also unterschiedliche Unterstützungssysteme im Gesundheits- und / oder Bildungssystem. Die verschiedenen Schullaufbahnen ergeben sich in Abhängigkeit davon,

a) zu welchem Zeitpunkt eine Sprachstörung diagnostiziert wurde

b) um welche Art der Sprachstörung es sich handelt

c) welche Versorgungsmöglichkeiten vor Ort verfügbar sind

d) wer diese Störung diagnostizierte.

In jedem Fall sollten externe Fachkräfte (Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen, Therapeuten, …) und pädagogische Fachkräfte wie bspw. die Mitglieder des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes https://www.portale.isb.bayern.de/typo3/#_msocom_2oder auch weitere Beratungsfachkräfte (Multiprofessionelles Team) zusammenwirken, um eine der Schülerin bzw. dem Schüler angemessene ganzheitliche Förderung innerhalb und außerhalb des Schulsystems zu gewährleisten.

Die Einschulung an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache kann für die Gesamtentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers mit diesem Förderschwerpunkt in der Regel von Vorteil sein. Sie ist also zumeist ein wichtiger vorübergehender Förderort, eine Durchgangsschule, die von den Schülerinnen und Schülern nur so lange besucht wird, bis der Förderbedarf überwunden ist (Spreer, M., Sallat, St., Gesellschaftliche Teilhabe ehemaliger Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Sprache: Bildungs- und Berufsbiographien im Fokus, in: Grohnfeldt, M. (Hrsg.), Inklusion im Förderschwerpunkt Sprache, S. 184)

Beim Übergang von der Schule in den Beruf wird bei den Jugendlichen erneut geprüft, ob auf Grund der sprachlichen Beeinträchtigungen ein besonderer Förderbedarf vorliegt. Dieser wird im berufsbildenden Bereich als Rehabilitationsbedarf bezeichnet und durch das Reha-Team der Bundesagentur für Arbeit ermittelt. Liegt dieser Rehabilitationsbedarf vor, hat die bzw. der Jugendliche Anspruch auf eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Rehabilitationseinrichtung (Berufsbildungswerk, BBW) oder erhält in der dualen Ausbildung Maßnahmen im Rahmen von AsA flex (assistierte Ausbildung flexibel).

Links

MSD-Konkret 8

Handreichung zur sonderpädagogischen Fachlichkeit im Förderschwerpunkt (Bezirksregierung Münster)

Fördermaßnahmen konkret! Eine Handreichung für pädagogische Fachkräfte zur Entwicklung von Fördermaßnahmen (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin) _

Handreichung für die berufliche Bildung junger Menschen mit Behinderung (Sachsen)

Sonderpädagogissche Förderung im gemeinsamen Unterricht (Sachsen)

 

Weiterführende Informationen

Links

Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.

Zum Begriff „AsA flex“ (Assistierte Ausbildung flexibel):

§ 74 SGB III Assistierte Ausbildung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

 

Art. 20 – 22 BayEUG enthalten die rechtlichen Grundlagen zu den schulvorbereitenden Einrichtungen, den Mobilen sonderpädagogischen Hilfen, den Förderschulen sowie dem Mobilen sonderpädagogischen Dienst.

 

 

Literatur

Grohnfeldt, M. (Hrsg.) (2015). Inklusion im Förderschwerpunkt Sprache (Inklusion in Schule und Gesellschaft 11). Stuttgart: Kohlhammer Verlag.