A - Z
Anrechnungs- / Budgetstunden
Eine Anrechnungsstunde führt zu einer Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte und kompensiert den ggf. erforderlichen erheblichen Mehraufwand außerhalb des Unterrichts, wie z. B. nötige Absprachen mit weiteren Beteiligten. Gewährte Anrechnungsstunden können ausschließlich durch die unterrichtende Lehrkraft bzw. unterrichtenden Lehrkräfte beansprucht werden.
Eine Budgetstunde bezieht sich auf den Unterricht und ermöglicht behinderungsspezifische Unterstützungsmaßnahmen als Einzelmaßnahme für die Schülerin bzw. den Schüler. So kann die zugewiesene Budgetstunde z. B. dazu verwendet werden, die Klasse zu teilen, so dass eine kleinere Lerngruppe entsteht. Wie bei der Unterrichtspflichtzeit umfassen gewährte Budgetstunden auch die Unterrichtsvorbereitung, insbesondere die Adaption von Unterrichtsmaterialien, die zeitliche Einbindung bei Leistungserhebungen und die Korrekturzeiten.
Im Bescheid finden Sie nähere Angaben dazu, wie die zugewiesenen Ressourcen zu verwenden sind.
Allgemeine Schule
Allgemeine (berufliche) Schulen bilden das Pendant zu Förderschulen bzw. zu Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. In der Alltagssprache wird immer noch häufig von der "Regelschule" gesprochen, wobei Förderschulen nicht "irregulär" sind.
Deshalb ist in einem inklusiven Bildungsverständnis von dem Alltagsbegriff der Regelschule eher Abstand zu nehmen.
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Inklusion an den Regierungen bzw. MB-Dienststellen
Eine aktuelle Übersicht Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Inklusion bei den Regierungen und den MB-Dienststellen findet sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Inklusion an der Schule
Sie bzw. er stellt z. B. das Setting für die Inklusionsschülerin bzw. den -schüler in Zusammenarbeit mit dem MSD auf und nimmt ggf. notwendige Änderungen daran vor, beruft Teamsitzungen ein, nimmt bei Bedarf Kontakt zu einzelnen Anlaufstellen auf.
Aufgaben
Die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für Inklusion
- gibt Informationen bzw. ist erster Kontakt, wenn Schülerinnen und Schüler mit beosnderem Förderbedarf an der Schule angemeldet werden bzw. wenn die Lehrkraft bei einer Schülerin bzw. einem Schüler weiteren Klärungsbedarf sieht,
- ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,
- ist Kontaktperson an der Schule für die Schulaufsicht,
- ist Mitglied im regionalen Arbeitskreis/ Netzwerk Inklusion im Auftrag der Schule,
- pflegt den Kontak zu regionalen Akteuren, die bei der Beschulung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von Beduetung sind und als notwendiges Stützsystem fungieren,
- überblickt die Basisliteratur, Materialien des ISB, Rechtsnormen, usw.,
- informiert sich über das Fortbildungsangebot der ALP und der Regierungen,
- organisiert bei Bedarf SchiLfs zu sonderpädagogischen Themen,
- organisiert das multiprofessionelle Team (MPT),
- ist über regionale Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG/ §42r HwO informiert.
Arbeitsagentur/JobCenter/Reha-Beratung
Die Agentur für Arbeit hieß früher Arbeitsamt. Sie ist bspw. zuständig für das Arbeitslosengeld I nach SGB III (Arbeitsförderung).
Das JobCenter hieß früher Sozialamt. Es ist zuständig für das Arbeitslosengeld II (entspricht Hartz IV) nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Die Reha-Beratung ist bei der Agentur für Arbeit speziell für Menschen mit Behinderung zuständig.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
AsA: Assistierte Ausbildung
Hierbei handelt es sich um ein Förderinstrument, das aus der Zusammenlegung von abH und AsA resultiert. Diese Maßnahme umfasst die Unterstützung von Schülerinnen bzw. Schülern, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Sie gliedert sich in eine optionale Vorphase und eine darauffolgende ausbildungsbegleitende Phase.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Beratungslehrkraft
Sie kennt Möglichkeiten zur Intervention (bspw. in Form von Schullaufbahnberatung) und Methoden der Gesprächsführung. Zudem wird die Beratungslehrkraft im Bereich der unterstützenden Pädagogik und hier vor allem bei Problemlagen in Form von Einzelfallarbeit tätig. Dazu werden von ihr verschiedene Netzwerke – vor allem auch mit schulexternen Partnern – gepflegt. Oft ist die Beratungslehrkraft zugleich die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für Inklusion an der Schule.
Berufsorientierende Einstiegsbegleitung inklusiv (BoEi)
BoEi zielt darauf ab, die Chancen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf auf einen gelingenden Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt durch spezifische Unterstützung in der Phase der Berufs- und Studienorientierung zu erhöhen.
Das Programm, das von der Regionaldirektion und dem StMAS gemeinsam finanziert wird, begleitet Schülerinnen und Schüler der Vorabgangsklasse aller Schularten mit Ausnahme von Gymnasium und Fachoberschule für bis zu max. 24 Monate beim Übergang von der Schule in den (allgemeinen) Arbeitsmarkt, indem sie z.B. beim Erkennen eigener Stärken und Interessen, bei der Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive, bei Bewerbungen um Praktika und einen Ausbildungsplatz sowie beim Einstieg in das Arbeitsleben unterstützt werden. Es handelt sich um eine externe Unterstützung, die für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und kostenlos ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung / „Förderberufsschulen“ (ugs.) / Förderschulen / Förderzentren
Nicht alle Schüler, die eine Förderschule besucht haben, bedürfen einer anschließenden beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden.
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben die Möglichkeit, eine Förderschule zu besuchen. Förderschulen sind häufig als Förderzentren organisiert und decken sonderpädagogischen Bedarf mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen und emotionale/soziale Entwicklung ab. An den Förderschulen unterrichten Sonderpädagogen mit Spezialisierungen in diesen Förderschwerpunkten.
An den allgemeinen Schulen treten diese Sonderpädagogen mit ihrer besonderen Expertise insbesondere als MSD mit vielfältigen Aufgaben (u. a. Beratung und Unterricht) im Rahmen von Inklusion auf. Diese Brücke sorgt für einen kontinuierlichen Kompetenztransfer der Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik in den Bereich der allgemeinen Schulen.
Bei beruflichen Schulen mit den Schulprofil Inklusion wird die Zusammenarbeit zwischen Förderschule bzw. Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung und einer allgemeinen beruflichen Schule noch vertieft. Voraussetzung für die Verleihung des Schulprofils ist eine Partnerschaft zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule mit kontinuierlicher Zusammenarbeit von Kollegien und Schulleitungen beider Bereiche. Das kann in der Praxis so weit gehen, dass aus Sicht der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers keine deutliche Trennung mehr erkennbar ist.
Ziel muss immer die bestmögliche Förderung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers mit Perspektive auf eine mögliche Inklusion in die Berufswelt sein.
Betriebe/Praktikumseinrichtungen
Gerade im beruflichen Bereich sind Betriebe bzw. Praktikumseinrichtungen als wichtige Kooperationspartner unbedingt in den Prozess der Inklusion einzubeziehen.
Bezirksklinikum
Die Bezirkskliniken leisten ein Versorgungsangebot in den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Neurologie und Neurochirurgie.
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in eigenen Kliniken versorgt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Homepages der Bezirkskliniken der einzelnen Regierungsbezirke.
Classroom Management
Der Klassiker in diesem Bereich wurde bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts von Jacob S. Kounin entwickelt. Er konnte verschiedene Lehrerstilvariablen identifizieren, die zu mehreren Merkmalsbereichen einer effizienten Klassenführung zugeordnet werden können. Beispielhaft sind hier vier Prinzipien genannt:
1. Disziplinierung: Die Lehrkraft kann einerseits sowohl klar und fest, andererseits aber auch empathisch auf Störungen durch Schülerinnen und Schüler reagieren.
2. Allgegenwärtigkeit, Dabeisein und Überlappung: Den Schülerinnen und Schülern wird durch die Lehrkraft das Gefühl vermittelt, dass diese über die Situation im Klassenzimmer immer informiert ist und ggf. bereit ist, einzuschreiten, wenn es erforderlich werden sollte. Die Lehrkraft ist dabei in der Lage, ihre Aufmerksamkeit zeitgleich auf mehrere Aktionsherde in der Klasse zu richten.
3. Reibungslosigkeit, Geschmeidigkeit, Zügigkeit und Schwung: Die Lehrkraft ist in der Lage, den Unterricht angemessen zu planen, d.h. sie vermeidet sowohl Hektik als auch Langeweile. Speziell in Phasen der Überleitung sorgt sie für eine fortgesetzte Auseinandersetzung mit den Lerninhalten.
4. Gruppenmobilisierung: Die Lehrkraft aktiviert immer auch die Gruppe als Ganzes, selbst wenn sie sich gerade auf die / den einzelnen Lernenden konzentriert.
Eltern/Erziehungsberechtigte
Eltern sind ganz wesentliche Kooperationspartner. So sieht das auch Art. 75 BayEUG: „Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern vor Vollendung des 21. Lebensjahres auch die früheren Erziehungsberechtigten, möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge (…) zu unterrichten.“
Nach Vollendung des 21. Lebensjahres hat die Schülerin bzw. der Schüler allerdings das Recht, der Schule die Zusammenarbeit mit den Eltern zu untersagen.
Fachärztin bzw. Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Psychiatrie; Psychotherapie
Nach dem Medizinstudium folgt eine mehrjährige Facharztausbildung in der Psychiatrie bzw. eine integrierte Facharztausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Wenn Medizinerinnen und Mediziner zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolvieren, können sie auch als ärztliche Psychotherapeutinnen bzw. ärztliche Psychotherapeuten arbeiten.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen sie auch psychotherapeutische Gespräche führen. Sie sind berechtigt, Medikamente zu verschreiben, Patientinnen und Patienten körperlich zu untersuchen und die Einweisung in eine Klinik zu veranlassen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet die Möglichkeit, online selbst nach einer Ärztin, einem Arzt oder einer Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten zu suchen:
Förderplan
Förderplan
Für die Grund- und Mittelschule sowie die Berufsschule gilt:
Ein Förderplan ist zwingend bei Schülerinnen und Schülern zu erstellen, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs lernzieldifferent unterrichtet werden. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik bzw. MSD ist beratend hinzuzuziehen. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die lernzielgleich unterrichtet werden, kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden (Entscheidung der Schule bzw. Lehrkräfte).
An einer Realschule, einem Gymnasium oder einer Berufsfachschule kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden (Entscheidung der Schule bzw. Lehrkräfte).
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderzentrum oder in der Förderberufsschule erhält einen individuellen Förderplan.
Ein Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. Er wird jährlich fortgeschrieben.
Integrationsfachdienst (IFD) und einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die neu eingerichtete EAA hilft bei Problemen am Arbeitsplatz. Für Aufklärung und Möglichkeiten informiert der IFD die Azubis und Arbeitnehmer in einem kostenlosen und niedrigschwelligen Beratungsangebot: Die Suche nach regionalen Ansprechpartner ist über www.integrationsfachdienst.de möglich.
Integrationshelferin bzw. Integrationshelfer
Auch Schulassistenz (siehe Schulbegleitung)
Jugendamt
„Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.“
Vertiefende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Klassenleitung
Die Klassenleitung hat meist koordinierende Funktion innerhalb des Klassenteams. Sie beruft z. B. Klassenkonferenzen ein, trifft laufende Absprachen mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, den Betrieben und ggf. den Praktikumseinrichtungen und könnte z. B. Bezugsperson für bestimmte Schülerinnen und Schüler sein.
Kollegiale Fallberatung
Beruflich Gleichgestellte suchen gemeinsam nach Lösungen für ein konkretes Anliegen aus dem professionellen Kontext.
Lehrergesundheit
Oft entstehen aus dem Kollegium heraus verschiedene Angebote im Bereich des Lehrersports.
Daneben hält jede Staatliche Schulberatungsstelle Angebote zur Unterstützung von Lehrkräften aller Schularten bereit.
Ausführlichere Informationen dazu sowie einen Flyer zum Download finden Sie auf den Seiten des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/beratungsanlaesse/lehrergesundheit.html
Lernausgangslage
Die Lernausgangslage eröffnet Wissen, das Lehrkräfte benötigen, um Unterrichtsangebote passgenau zu individualisieren und die fachliche, pädagogische und sonderpädagogische Unterstützung an das Unterrichtsfach zu binden.
Dabei erfolgt zunächst ein diagnostischer Blick in die Breite. Es werden alle Informationen (Lernzielüberprüfungen, Testergebnisse, Informationen zum Lern- und Arbeitsverhalten und bisherige sonderpädagogische Maßnahmen) dokumentiert, die helfen, die Schülerinnen und Schüler besser individuell zu fördern und in den inklusiven Unterricht mit einzubeziehen.
Danach folgt der Blick in die Tiefe. Die Lehrpersonen analysieren in jedem Fach regelmäßig die Lernprodukte (z.B. Texte, Aufgaben oder Portfolios), die dabei immer anhand der Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne analysiert werden.
Vgl.: QUA-LiS NRW
Lernzieldifferenzierung
Für die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe werden unterschiedliche Lernziele, u.U. auch aus unterschiedlichen Lehrplänen, vereinbart. Dies betrifft auch Zeit, Tempo, Intention und Tiefe, die individuell festgesetzt werden.
Wenn Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung das Leistungsniveau der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, können sie am Förderzentrum und an den Pflichtschulen (im beruflichen Bereich an den Berufsschulen) ggf. in einem, mehreren oder sogar allen Fächern/ Lernfeldern nach individuellen Lernzielen unterrichtet werden.
Im Zeugnis erfolgt in den entsprechenden Fächern/ Lernfeldern anstelle der Notengebung eine verbale Beschreibung des Leistungsstandes (vgl. Art. 30a Abs. 5 BayEUG).
Das Erreichen eines höheren Schulabschlusses (z. B. Mittlerer Schulabschluss nach §18 BSO) ist aufgrund der Notenaussetzung nicht möglich.
Lernzielgleichheit
Schülerinnen und Schüler werden nach den für die Jahrgangsstufe und Schulart geltenden Lehrplänen unterrichtet.
Die Lernziele sind für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe gleich. Konkret: Gleiche Lernziele des gleichen Lehrplans in gleicher Zeit und Tempo mit gleicher Intention und Tiefe.
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Die Aufgaben des MSD werden in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 BayEUG beschrieben: „Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.“
Weitere Informationen gibt es über die folgenden Links:
Nachteilsausgleich
Regelungen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier. § 33 BaySchO
Sofern die Schülerinnen und Schüler nach den lehrplanmäßigen Anforderungen unterrichtet werden, kann einer Beeinträchtigung durch verschiedene Maßnahmen begegnet werden, wie z.B. Verlängerung der Arbeitszeit, Strukturierungshilfen, alternative Formen der Leistungserhebung, spezielle Arbeitsmittel, uvm.
Weitere Informationen finden Sie in folgender Handreichung: Individuelle Unterstützung - Nachteilsausgleich - Notenschutz
Notenschutz
Regelungen zum Notenschutz finden Sie hier: §34 BaySchO
Notenschutz bezieht sich auf die Bewertung von einzelnen Leistungsnachweisen, die Bildung von Noten in Zeugnissen, die Bewertung der Leistungen in Abschlussprüfungen und die Festsetzung der Gesamtnote für alle Fächer und Prüfungsteile, die auf Grund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden können.
z.B. Verzicht auf mündliche Leistungen, keine Bewertung von Rechtschreibung und Grammatik, Verzicht auf bzw. keine Bewertung von Aufgabenteilen die aufgrund der Beeinträchtigung nicht erfüllt werden können, uvm.
Weitere Informationen finden Sie in folgender Handreichung: Individuelle Unterstützung - Nachteilsausgleich - Notenschutz
Offene Unterrichtsformen
Unterrichtsform, bei der Inhalt und Verlauf nicht alleine vom Lehrer, sondern auch von Interessen, Wünschen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler bestimmt wird. Dabei ist der Grad der Selbst- und Mitbestimmung über Inhalt und Tempo des zu Lernenden ein entscheidendes Merkmal.
Beispiele dafür sind u.a. die Wochenplanarbeit, die Stationenarbeit, die Freiarbeit oder auch die Projektarbeit.
Inhaltlich geht es dabei grundsätzlich um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler,
· wann, mit wem und wie lange Aufgaben bearbeitet werden
· welchen Inhalt die Aufgaben haben sollten (bspw. Anteil der Pflichtaufgaben; Aufgaben mit lebenspraktischem Bezug)
welchen Lösungsweg sie einschlagen möchten
Pädagogische Diagnostik
führen alle Lehrkräfte handlungs- und lernprozessbegleitend zum Unterricht durch.
pädagogisch-didaktische Zuwendung
Besondere Zuwendung und Aufmerksamkeit, Herausbildung positiver sozialer Beziehungen sowie die Bereitstellung individuell förderlicher Lernhilfen.
Im Umgang mit störenden Verhaltensweisen stellt Beziehung neben Disziplin-Management (z.B. in Form von Regeln, Routinen, Rechten und Pflichten etc.) und konkreten unterrichtlichen Strategien (z.B. didaktische Reduktion, Methodenwechsel, Sozialformen etc.) eine zentrale Dimension im Rahmen von Unterricht dar.
(vgl. Bolz, Tijs: Ohne Beziehung keine Erziehung. In Grundschule 1/2017. Westermann-Verlag. Online unter www.news4teachers.de/2017/11/zuwendung-auch-fuer-stoerenfriede-wie-lehrer-mit-schwierigen-schuelern-umgehen-sollten/ )
positive Feedbackkultur
Der Fokus in einer „positiven Feedbackkultur“ liegt darauf Lern- bzw. Verhaltensaspekte der Schülerin bzw. des Schülers anzusprechen, die positiv ausgeprägt sind. Die Stärken der Schülerin bzw. des Schülers sollten im Vordergrund stehen. Dies ist auch im Rahmen des Förderplangesprächs zu beachten.
Des Weiteren sollte eine Rückmeldung an eine Schülerin bzw. einen Schüler immer einen konstruktiven Aspekt beinhalten. Es geht also nicht nur darum, der Schülerin bzw. dem Schüler zu sagen, was nicht gut läuft, sondern auch konkrete Wege zur Verbesserung aufzuzeigen. Dazu sollte die Schülerin bzw. der Schüler durch eine motivierende und unterstützende Haltung durch die Lehrkraft ermutigt werden.
Nach Hattie entsteht ein besonders hilfreiches Feedback, wenn drei Fragen beantwortet werden:
- Wohin gehe ich? (Was ist mein Ziel)
- Wie gehe ich dort hin? (Wo befinde ich mich gerade?)
- Was ist mein nächster Schritt zu meinem Ziel?
Hattie, J., Timperley, H. (2007). The Power of Feedback. REVIEW OF EDUCATIONAL RESEARCH, 87
Psychologie/Kinder- und Jungendpsychologie
Psychologie beschäftigt sich mit Denken, Erleben und Verhalten von Menschen. Nach ihrem Studium arbeiten Psychologinnen und Psychologen deshalb bspw. u. a. in Erziehungsberatungsstellen oder an Beratungsstellen für psychische Gesundheit.
Eine Psychotherapie können sie erst nach einer mehrjährigen Zusatzausbildung anbieten. Sie sind dann psychologische Psychotherapeutinnen bzw. psychologische Psychotherapeuten. Weil sie kein Medizinstudium absolviert haben, dürfen sie keine Medikamente verschreiben – im Gegensatz zu den ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder auch den Psychiaterinnen bzw. Psychiatern und Fachärzten bzw. Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie.
Resilienz
Der Begriff stammt eigentlich aus Materialkunde und bezeichnet dort die Eigenschaft hochelastischer Stoffe, die auch nach extremer Verformung wieder in ihre ursprüngliche Form zurückkehren.
In der Psychologie versteht man darunter die Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen ohne dauerhafte Schädigung zu überstehen.
Schulärztin bzw. Schularzt
Falls die Schule auf diese Ressource zurückgreifen kann, hat die Schulärztin bzw. der Schularzt nicht die Funktion der Fachärztinnen bzw. Fachärzte und stellt daher weder Diagnosen noch Gutachten, köann aber wertvolle beratende Unterstützung für das MPT bieten.
Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine Person (keine Lehrkraft!), die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit eine Schülerin bzw. einen Schüler zum Ausgleich für dessen behinderungsbedingte Beeinträchtigungen unterstützt.
Manche Jugendliche (bspw. mit einer Autismus-Spektrum-Störung) erhalten durch eine Schulbegleitung die Möglichkeit, adäquate schulische Angebote erfolgreich zu nutzen. Die Schulbegleitung kann in diesem Fall bspw. die Kommunikation unterstützen, notwendige Anpassungsleistungen begleiten sowie einen ggf. erhöhten Betreuungsaufwand abdecken.
Weitere Informationen gibt es über den folgenden Link.
Schulleitung
Sie übernimmt eine zentrale Funktion beispielsweise für Anträge an übergeordnete Stellen und die Förderung von Inklusion im Rahmen der Schulentwicklung (z. B. QmbS, Modellversuche).
Schulpsychologie
Die Schulpsychologin bzw. der Schulpsychologe hat vertiefte Kenntnisse über bestimmte Störungsbilder und Methoden z. B. für Interventionen und Gesprächsführung. Sie bzw. er ist oft für mehrere Schulen gleichzeitig zuständig und somit nicht ständig vor Ort, es können aber – zumeist per Mail - zusätzliche Termine für Gespräche etc. vereinbart werden. Das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) steht zudem in akuten Krisen zur Soforthilfe zur Verfügung.
Schulseelsorge/Schulpastoral
Pfarrerinnen bzw. Pfarrer und/oder Religionslehrkräfte, die oft bestimmte Formen der Begleitung und Betreuung übernehmen oder auch in akuten Krisen zur Intervention zur Verfügung stehen.
SMART-Regel
Wichtig für die Förderplanarbeit ist, dass die erarbeiten Förderziele, die mit der Schülerin bzw. dem Schüler vereinbart werden, in regelmäßigen Zeitabständen besprochen und gegebenenfalls angepasst werden. Den Förderzielen kommt somit eine zentrale Bedeutung im Rahmen von Förderplangesprächen zu. Um Förderziele präzise und überprüfbar zu formulieren, ist die sogenannte SMART-Regel hilfreich:
S spezifisch
Das Ziel soll konkret beschrieben werden.
z. B. Die Schülerin bzw. der Schüler wendet beim nächsten Leistungsnachweis die Bezugskostenkalkulation sicher an.
M messbar
Das Ziel soll konkret messbar sein.
z. B. Wenn die Schülerin bzw. der Schüler beim nächsten Leistungsnachweis die Note 3 erreicht.
A attraktiv
Die Verantwortlichkeit zur erfolgreichen Zielerreichung liegt bei der Schülerin bzw. dem Schüler und erscheint sinnvoll.
z. B. Die Schülerin bzw. der Schüler bearbeitet zwei Aufgaben zur Bezugskalkulation erfolgreich.
R realistisch
Die Schülerin bzw. der Schüler ist in der Lage das Ziel zu erreichen. Das Ziel wirkt motivierend.
z. B. Die Schülerin bzw. der Schüler legt selbstständig eine zu erreichende Note für den nächsten Leistungsnachweis fest.
T terminiert
Das Ziel soll vom Schüler in einem sinnvollen Zeitraum erreicht werden können
z. B. Die Schülerin bzw. der Schüler kann innerhalb der nächsten zwei Wochen sicher die Bezugskostenkalkulation anwenden.
Jung, L. A. (2007). Writing SMART Objectives and Strategies That fit the routine. Teaching Exceptional Children. 39, 4, S. 54 – 58
Sonderpädagogische Diagnostik
dient zur Feststellung und zur genauen Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dies ist die Aufgabe des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD).
Sonderpädagogik
In Form des MSD (Mobiler sonderpädagogischer Dienst) sind diese Lehrkräfte erste Ansprechpartnerinnen bzw. -partner und Expertinnen bzw. Experten für die verschiedenen Förderschwerpunkte. Die Lehrkräfte, die Lehramt für Sonderpädagogik studiert oder die Lehrbefähigung für Sonderpädagogik (Zweitqualifikation) erworben haben und als MSD eingesetzt sind, beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte an den Allgemeinen Schulen, diagnostizieren, empfehlen geeignete pädagogische Maßnahmen und unterstützen im Bedarfsfall bei der Umsetzung dieser.
Die Lehrkräfte der Schulen entwickeln mit Unterstützung durch den MSD einen Förderplan in Kooperation aller Beteiligten. Ihre Stellungnahmen bilden mit dem förderdiagnostischen Bericht des MSD die Grundlage für die Beantragung von zusätzlichen Ressourcen in Form von Anrechnungs- und Budgetstunden bei übergeordneten Stellen oder auch Maßnahmen des Nachteilsausgleichs/Notenschutzes.
Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Sozialarbeit kann sowohl einzelfallbezogen als auch gruppen- und klassenbezogen sein.
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind in der Schule im Rahmen der Sozialarbeit eingesetzt.
Therapie (bspw. Ergotherapie/Logopädie/Kinder- und Jugendpsychotherapie)
Die Therapeutin bzw. der Therapeut kann durch intensive Zusammenarbeit mit der Schülerin bzw. dem Schüler relevante Informationen und Tipps für die Inklusion in der Schule geben (Achtung: Schweigepflichtsentbindung notwendig). Berufsbezeichnungen wie die des Psychotherapeuten, Heilpraktikers, Logopäden, Motopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten sind gesetzlich geschützt und dürfen erst nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet die Möglichkeit, online selbst nach einer Ärztin, einem Arzt oder einer Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten zu suchen:
Verbindungslehrkraft
Von der Schülerschaft gewählte Lehrkräfte, die z. B. für Initiativen oder bei Problemlagen einen Kontakt zwischen Schulleitung, Kollegium und Schülerschaft herstellen können.