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Zielerreichung prüfen

Evaluation und Modifikation der Ziele

Die Klassenkonferenz tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um die Umsetzung der Fördermaßnahmen zu evaluieren und ggf. anzupassen. „Überraschungen“ sind hier nicht ungewöhnlich.

So war der Förderbedarf zunächst vielleicht im sprachlichen Bereich vermutet, es zeigen sich nun aber Schwierigkeiten in Fächern wie Mathematik oder Physik, z. B. durch das sequentiell aufeinander aufbauende zu vermittelnde Wissen im naturwissenschaftlichen Bereich. Auch der Wechsel der Schulart (ins berufliche Schulwesen) ist oft nicht unkompliziert. Wenn eine Probezeit relevant ist, ist eine schnelle und flexible Reaktion und Anpassung des ursprünglichen Settings umso wichtiger.

Schülerinnen und Schüler haben während ihrer Schulzeit meist Unterstützungen erfahren, die ihnen hilfreich waren. Die direkte Kommunikation mit ihnen ist daher unerlässlich. Eltern spielen hier eine Expertenrolle und sollten nach Möglichkeit in Entscheidungen mit einbezogen werden.

Über die Umsetzung der Maßnahmen und die Zielerreichung wird im „Verwendungsnachweis über zugewiesene Anrechnungs- und/oder Budgetstunden im Rahmen der Einzelinklusion“ berichtet. Dieser Verwendungsnachweis wird über die übergeordnete Dienststelle (Regierung bzw. MB-Dienststelle) an die bayernweit zuständige Regierung von Oberfranken weitergeleitet (vgl. Good Practice).

Lernstands- und Entwicklungsgespräche

Gespräche finden sowohl regelmäßig als auch bei Bedarf außerordentlich statt. Sie werden in formell angesetzten Klassenkonferenzen oder aber auch informell zwischen allen Beteiligten oder nur einzelnen Personen aus der Gruppe des multiprofessionellen Teams abgehalten. Bei größeren Veränderungen am Setting ist es ratsam, den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Autismus (MSD-A) hinzuzuziehen.

An beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ist es Standard, systematische Ziel- und Förderpläne über das Schuljahr fortzuschreiben. Auch an Allgemeinen Schulen etablieren sich inzwischen solche Systematisierungen. So könnten etwa zweimal im Halbjahr unter Federführung der Bezugsperson der Inklusionsschülerin bzw. des Inklusionsschülers Teamsitzungen stattfinden.