Ziel- und Maßnahmenplan
Alleine aufgrund der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich esE können weder Maßnahmen des Nachteilsausgleichs / Notenschutzes noch der Einzelinklusion beantragt werden.
Somit muss die Förderplanung vor allem Maßnahmen aufgreifen, die einerseits dazu geeignet sind, betroffenen Schülerinnen und Schülern Halt zu geben und andererseits Lehrkräfte zu entlasten.
Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten
Lehrkraft entlasten |
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Schülerinnen und Schülern Halt geben |
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