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Schulprofil Inklusion

Eine Schule mit Schul-profil Inklusion setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung und Lernen im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG für alle Schülerinnen und Schüler um.

Dabei sind Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet.

Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße von der gesamten Schulfamilie Rechnung getragen.

In Schulen mit dem Schulprofil Inklusion werden Lehrkräfte der Förderschule in das Kollegium der Allgemeinen Schule eingebunden und unterliegen den Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters dieser Schule.

Bildhinweis: StMBW/iStockphoto; Urheber: StMBW/ISB

WER kann sich bewerben?

Das Schulprofil und die hier genannten Ressourcen werden an staatliche berufliche Schulzentren, staatliche Berufsschulen und Berufsfachschulen (außer Berufsfachschulen des Gesundheitswesens) sowie staatliche Wirtschaftsschulen und Berufliche Oberschulen verliehen.

Kommunalen Berufsschulen kann das Schulprofil Inklusion ebenfalls zuerkannt werden. Zusätzliche staatliche Ressourcen werden damit jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Den kommunalen Dienstherren wird anheimgestellt, ihrerseits die Profilschulen aufgabengerecht zu unterstützen.

Den schulischen sonderpädagogischen Kooperationspartnern (Tandempartnern) wird ebenfalls das Schulprofil Inklusion verliehen und sie erhalten bei der Zuerkennung vier Anrechnungsstunden für die Unterstützung der beruflichen Schulen bei der systematischen inklusiven Schulentwicklung.

 

WARUM sollte meine Schule sich bewerben?

Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (Art. 2 Abs. 2 BayEUG) und Ziel der Schulentwicklung (Art. 30 b BayEUG). Durch das Schulprofil wird der inklusive Prozess an der Schule umfassend unterstützt.

Für die intensive Auseinandersetzung mit den aufgeführten Aufgaben einer Profilschule erhalten die staatlichen allgemeinen beruflichen Schulen und Schulzentren während und nach der zweijährigen Implementierungsphase

  • Unterstützung durch zentrale Fortbildungslehrgänge an der ALP Dillingen
  • Beratungsgespräche zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Schulen mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Schulaufsicht
  • zehn Budgetstunden zur Unterstützung der sonderpädagogischen Arbeit in den Klassen,
  • nach Bedarf und im Rahmen der zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen Ressourcen Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst des Kooperationspartners,
  • vier Anrechnungsstunden für die systematische inklusive Schulentwicklung und Aufbau eines regionalen inklusiven beruflichen Kompetenznetzwerks.

 

WIE läuft der Bewerbungsprozess ab?

  • Bewerbung einer beruflichen Schule mit ihrem selbstgewählten sonderpädagogischen Tandempartner durch ein schriftliches inklusives Konzept
  • Aufgaben einer Profilschule / Inklusives Kooperationskonzept:
    • Bereitschaft zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpaedagogischen Förderbedarf
    • Bereitschaft zur Aufnahme des Themas „Inklusive Schulentwicklung“ in das Schulentwicklungsprogramm
    • Bereitschaft zur Kooperation mit Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
    • Bereitschaft zur Entwicklung eines Personalentwicklungskonzepts zur Professionalisierung und Teambildung im Hinblick auf sonderpädagogische Themen im Lehrerkollegium
    • Bereitschaft zum Aufbau bzw. zur Intensivierung der Kooperation in inklusiven Netzwerken in der Region
       
  • Aufnahme in einen zweijährigen Implementierungsprozess durch das STMUK
  • Begleitung der Schulen durch systematische Fortbildungen und Ressourcen
  • Verleihung des Schulprofils nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Implementierungsprozesses

Im Einzelnen:

Die Schulen bewerben sich gemeinsam mit einem sonderpädagogischen Kooperationspartner und legen hierzu ein schriftliches Konzept vor. Anschließend wählt das Staatsministerium die Schulen aus, die in den zweijährigen Implementierungsprozess aufgenommen werden. Während dieser Einführungsphase werden die ausgewählten Schulen auf ihrem Weg zur inklusiven Profilschule begleitet, systematisch fortgebildet und mit Ressourcen unterstützt. 

Im Einzelfall ist es möglich, dass der zweijährige Implementierungsprozess verlängert wird. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Implementierungsprozesses wird den Schulen im Rahmen einer Festveranstaltung das Schulprofil Inklusion verliehen.

Durch die Bewerbung erklären sich die Schulen bereit, eine inklusive Schul-und Unterrichtsentwicklung zu verfolgen und ein regionales inklusives berufliches Kompetenznetzwerk aufzubauen. Hierfür ist die Kooperation mit einem sonderpädagogischen Kooperationspartner notwendig.

Eine Bewerbung ist auf der Basis einer engen Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner mit sonderpädagogischer Expertise möglich und soll als Tandem erfolgen. Dies bedeutet konkret:

  • Berufsschulen und Berufsfachschulen kooperieren vorzugsweise mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung bzw. Berufsfachschule zur sonderpädagogischen Förderung.
  • Berufliche Oberschulen und Wirtschaftsschulen können die sonderpädagogische Expertise auch durch die Kooperation mit anderen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (bspw. Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Sonderpädagogisches Förderzentrum) einbringen. 

Ist es für eine Berufliche Oberschule nicht möglich, eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung als Tandempartner zu finden, kann diese Schule auch von der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner für Inklusion an der zuständigen MB-Dienststelle sowie einer Fachberaterin bzw. einem Fachberater Inklusion mit sonderpädagogischer Qualifikation begleitet werden. 

Grundlage für eine Teilnahme ist eine schriftliche Bewerbung mit dem jeweiligen inklusiven Konzept der beantragenden Kooperationspartner. Hierfür steht ein Formblatt zur Verfügung. Das Konzept sollte vor dem Hintergrund von Art. 30 b Abs. 3 BayEUG insbesondere die Bereitschaft zu folgenden Aspekten widerspiegeln: 

  1. Die Schulfamilie ist bereit, Schule und Unterricht inklusiv weiterzuentwickeln, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Unterricht individuell zu fördern und das Schulleben auf die Vielfalt aller Schülerinnen und Schüler auszurichten. Es besteht dabei die Absicht, dass mittel- und langfristig alle Schulen eines Schulzentrums Teil des Schulprofils werden.
  2. Das Thema „Inklusive Schulentwicklung“ wird als Schwerpunkt in das Schulentwicklungsprogramm bzw. in das schulspezifische Qualitätsverständnis bei beruflichen Schulen mit QmbS aufgenommen.
  3. Die beruflichen Schulen arbeiten in konkreten Projekten mit den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung zusammen.
  4. Die Entwicklung eines Personalentwicklungskonzepts zur Professionalisierung und Teambildung im Hinblick auf sonderpädagogische Themen im Lehrerkollegium der Profilschule(n) erfolgt.
  5. Die Kooperation in inklusiven Netzwerken in der Region wird intensiviert (insbesondere bei Lage der Schule in einer inklusiven Region – aktive Beteiligung an der Entwicklung und Einbindung in die inklusive Region).
  6. Des Weiteren müssen der Schulaufwandsträger sowie der Berufsschulbeirat bzw. das Schulforum der Bewerbung zustimmen.

Während des zweijährigen Implementierungsprozesses werden die ausgewählten Schulen mithilfe von zentralen Fortbildungslehrgängen an der ALP Dillingen unterstützt. 

Für die jeweilige Implementierungsphase von September bis August sind i.d.R. folgende Veranstaltungen geplant: 

  • “Implementierungsphase Schulprofil Inklusion an beruflichen Schulen – Kick-off“
  • “Inklusive Berufliche Bildung: Unterricht I“
  • “Inklusive Berufliche Bildung: Unterricht II“

Darüber hinaus bilden sich die Lehrkräfte in regionalen und schulinternen Fortbildungen mit sonderpädagogischen Schwerpunkten weiter und die An-sprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Inklusion an den Schulaufsichten veranstalten in regelmäßigen Abständen Dienstbesprechungen für die im Zuständigkeitsbereich liegenden Profilschulen zum Austausch und zur regionalen Netzwerkbildung.

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Implementierungsphase ist eine weitere Begleitung der Profilschulen vorgesehen. 

Für die intensive Auseinandersetzung mit den Aufgaben einer Profilschule erhalten die staatlichen allgemeinen beruflichen Schulen und Schulzentren während und (zunächst für weitere zwei Jahre) nach der zweijährigen Implementierungsphase 

  • zehn Budgetstunden zur Unterstützung der sonderpädagogischen Arbeit in den Klassen,
  • nach Bedarf und im Rahmen der zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen Ressourcen Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst des Kooperationspartners,
  • vier Anrechnungsstunden für die systematische inklusive Schulentwicklung und Aufbau eines regionalen inklusiven beruflichen Kompetenznetzwerks.

Kommunalen beruflichen Schulen kann das Schulprofil Inklusion ebenfalls zuerkannt werden. Zusätzliche staatliche Ressourcen werden damit jedoch nicht zur Verfügung gestellt. 

Die kooperierenden Förderschulen bzw. Schulen zur sonderpädagogischen Förderung erhalten während der zweijährigen Implementierungsphase je Schuljahr zwei Anrechnungsstunden für die Unterstützung der allgemeinen beruflichen Schulen bei der systematischen inklusiven Schulentwicklung und ihnen wird ebenfalls das Schulprofil Inklusion verliehen. Unterstützt der sonderpädagogische Kooperationspartner mehrere allgemeine berufliche Schulen mit dem Schulprofil Inklusion, führt dies nicht zu einer Erhöhung der genannten Ressourcen. 

Während des Implementierungsprozesses erfolgen Beratungsgespräche zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Schulen mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Schulaufsicht.

Die Bewerbung ist bis zu der vom StMUK bestimmten Frist bei der Regierung von Oberfranken (Sachgebiet 42.2, A024.42.2.Inklusion@schulen.bayern.de) und der jeweils zuständigen Schulaufsicht einzureichen. 

Es wird empfohlen, dass die interessierten Schulen in Vorbereitung auf die Bewerbung den Kontakt zu dem/der zuständigen Ansprechpartner/in für Inklusion an der Schulaufsicht aufnehmen, um sich beispielsweise in Bezug auf die Wahl des Kooperationspartners oder weitere offene Fragestellungen beraten zu lassen. Insbesondere die Beruflichen Oberschulen, die voraussichtlich keinen schulischen Kooperationspartner finden, müssen sich zeitnah an die zuständige MB-Dienststelle wenden.

Ansprechperson am StMUK:

Patrick Gerwald, Patrick.Gerwald@stmuk.bayern.de

Zur Einführung

Das BSZ Mühldorf hat freundlicherweise eine Einführungsstunde zur Verfügung gestellt, mit der Schülerinnen und Schüler für das Thema Inklusion sensibilisiert werden können.

Praxisleitfaden

Profilbildung inklusive Schule
Ziel des Leitfadens ist es, die einzelnen Schulen bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ an die Hand zu nehmen und sie in ihrem individuellen Schulentwicklungsprozess zu unterstützen und zu begleiten.
Hierzu wurde auf der Grundlage eines Mehrebenenmodells eine Zusammenstellung erstrebenswerter Qualitätsstandards von Profilschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ erarbeitet. Das Erreichen der einzelnen Qualitätsstandards soll den Schulen vor Ort durch konkrete, praxisorientierte Leitfragen erleichtert werden. 
Hier der Link zum Praxisleitfaden: PDF

 

 

Messinstrument

Qualitätsskala zur inklusiven Schulentwicklung (QU!S)
Eine Arbeitsmappe, um herauszufinden, wie weit eine Schule inklusiv entwickelt ist.

Die QU!S soll die Fremd- und Selbsteinschätzung von inklusiven Schulentwicklungsprozessen unterstützen. Dazu sind auf den fünf Ebenen der inklusiven Schulentwicklung jeweils fünf Qualitätsstandards entwickelt worden.
• Kinder und Jugendliche mit individuellen Bedürfnissen
• inklusiver Unterricht
• multiprofessionelle Teams
• inklusives Schulkonzept und Schulleben
• Vernetzung mit dem Umfeld

Mittlerweile ist die QU!S in sehr vielen Schulen (v.a. Grund- und Mittelschulen) in Bayern in allen Regierungsbezirken erprobt worden. Die technische Qualität der QU!S ist ebenfalls mit positiven Ergebnissen überprüft worden. Es handelt sich insofern um ein objektives, valides und reliables Instrument zur Begleitung und Beratung von inklusiven Schulen.

QU!S-S - Kurzform der QU!S
In Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund ist eine Kurzform der QU!S (QU!S-S) entstanden, die nur auf den 25 Qualitätsstandards beruht

Kurzform